Will der BDG ein organisiertes Kleingartenwesen oder das ungeordnete Gärtnern in der Stadt? Hier fehlt eine offene Positionierung!
( - Denn nur das richtige Grün am richtigen Ort kann eine positive und nachhaltige Wirkung entfalten.- Insbesondere die, die keinen privaten Garten nutzen können, sind auf den Freiraum im öffentlichen Grün angewiesen.)
Dann bewirtschaftet doch einen Kleingarten.
Prof. Dr. Klaus Neumann, Präsidiumsmitglied der Deutschen Gartenbaugesellschaft und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BDG zitierte auf dem 3. Kleingärtnerkongress des BDG aus einer Studie: „Grünflächen sind wichtiger als Sex, Geld und Religion“ (Husqvarna, 2013).
Auch sprach er von einer Anpassung an neue Techniken: W-LAN und Informationstechnologie im Garten, Größe der Laube ...
Auch sprach er von "Neuen Nutzungen", z.B. als "Letzte Ruhestätte".
In die gleiche Kerbe schlug Prof. Robert Mürb, Freier Architekt BDLA, Landschaftsarchitekt in seinem Beitrag:
"Vor allem sollte meines Erachtens die in den Gartenordnungen festgesetzte Aufteilung der Gartenparzellen nach:
- höchstens 1/3 versiegelte Fläche (Laube, Terrasse, Wege, Gießwasserbecken)
- mindestens 1/3 Nutzfläche (Obst- und Gemüseanbau)
- 1/3 Erholungsfläche (Rasen, Zierpflanzen, Teich)
überdacht werden.
Der Begriff „kleingärtnerische Nutzung“ sollte großzügiger ausgelegt ... werden."
Andreas Niepel, Präsident der Internationalen Gesellschaft Garten Therapie (IGGT) und Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat des BDG stellte seinen Beitrag unter das Motto:
„Kleingärten als Beitrag zur Gesundheitsförderung (Kleingärtner retten die Welt)“